
Die digitale Welt entwickelt sich ständig weiter und mit ihr auch die Anforderungen an unsere Webseiten. Eine der wichtigsten Änderungen, auf die wir uns vorbereiten müssen, ist die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Internet. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum wird es Pflicht, dass jeder Mensch, unabhängig von seinen physischen oder technischen Möglichkeiten, auf Inhalte zugreifen kann.
Welche Unternehmen fallen unter das Gesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister für Verbraucher, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Für Kleinstunternehmen, die Produkte verkaufen, gilt das Gesetz dennoch. Beratung bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Unternehmen müssen Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten, wenn dies zu einer grundlegenden Veränderung ihrer Produkte oder zu unverhältnismäßiger Belastung führt. Kriterien für eine solche Belastung sind im Gesetz gelistet. Bei Inanspruchnahme einer Ausnahme ist eine sofortige Meldung an die Marktüberwachungsbehörde erforderlich, ebenso das Führen und fünfjährige Aufbewahren einer Dokumentation, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Jedoch müssen auch sie auf Anfrage relevante Informationen bereitstellen.
Wie wird die Einhaltung überwacht und welche Folgen können Verstöße haben?
Die Marktüberwachungsbehörde überwacht Produkte und Dienstleistungen und kann bei Verstößen Korrekturen verlangen. Erfolgt dies nicht, drohen Rückrufe oder das Einstellen von Dienstleistungen. Diese Aufgaben übernimmt die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg. Verbraucher und Verbände können Verstöße melden. Es drohen Rückrufe, Dienstleistungseinstellungen oder Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Was muss erfüllt werden damit Webseiten barrierefrei sind?
Produkte oder Dienstleistungen sind nach dem BFSG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Grundsätzlich muss eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein (also zum Beispiel das Vorlesen schriftlicher Informationen).
- Klare und einfache Navigation: Sicherstellen, dass alle Nutzer mühelos durch Ihre Webseite navigieren können.
- Textalternativen für Bilder: Beschreibungen für Bilder bereitstellen, damit sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
- Kontrast und Lesbarkeit: Farben und Schriftarten so wählen, dass sie für alle Nutzer gut lesbar sind.
- Tastaturzugänglichkeit: Ihre Webseite sollte vollständig mit der Tastatur bedienbar sein.
- Untertitel und Transkripte: Audios und Videos mit Untertiteln und Beschreibungen versehen.
Dies sind nur einige der wichtigen Maßnahmen, die Sie ergreifen können. Beginnen Sie noch heute mit der Umstellung und seien Sie bereit für die Zukunft.